Kann mir bitte jemand helfen, diese Hausaufgabe zu lösen(Wirtschaft)?

1 Antwort

Hi,

im Falle von a) nüsstest du klären, ob der Urlaub unter "unverzüglich" fällt und somit die Geltendmachung möglich ist (Rücktritt vom Vertrag nach BGB).

In Fall b) ist das auf jeden Fall möglich, da offensichtlich gelogen wurde bzw. falsche Tatsachen vorgetäuscht wurden (Rücktritt nach BGB).

c) müsste auch möglich sien, da mna erwarten könnte, dass auf einer CD Audios drauf sind und somit getäuscht wurde (meinem Verstädnis nach) (Rücktritt nach BGB möglich).

Bei d) müsstest du in Richtung Sachmangelhaftung bzw. Gewährleistung argumentieren (Gewährleistung nach BGB).

Grüße

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – selber Schüler (Gym, NDS)