Kann man miete runter machen, wenn man keinen keller hat?

7 Antworten

Wenn von Anfang an kein Keller vorhanden war und auch nicht versprochen wurde natürlich nicht, dann gilt die Miete schon ohne Keller.

Anders, wenn der Keller Teil des Mietvertrages ist und nicht mehr zur Verfügung gestellt wird.

Woher ich das weiß:Recherche

Kommt drauf an ob einer zugesichert aber nicht zur Verfügung gestellt wurde oder ob keiner zugesichert wurde.

Nur wenn dieser vertraglich zugesichert wurde und auch zur Mietsache gehört.

Wenn der Keller mit im Mietvertrag steht, dieser aber nicht zur Verfügung steht, dann kann die Miete gekürzt werden. Steht kein Keller im Mietvertrag, kannst Du auch die Miete natürlich nicht kürzen.

Sofern im Mietvertrag kein Keller zugesichert wurde kannst du auch die Miete nicht mindern. Das ergibt auch überhaupt keinen Sinn.