Kann man mich dafür anzeigen?

2 Antworten

Wenn der Hinweis auf Fakten beruht, kann dir nichts passieren.

Wenn du dir aber nur was zusammengereimt hast und das der Polizei vorsätzlich "falsch verkauft" hast, nennt sich der Tatbestand "Falsche Verdächtigung".

Anzeigen kann man dich auch fuers Nasenbohren. Aber natuerlich wird da nichts weiter raus, weil du gegen kein Gesetz verstoesst, wenn du der Polizei einen Verdacht mitteilst.

Problematisch waere es nur, wenn du eine konkrete Person gegenueber der Polizei einer Straftat bezichtigst, obwohl du genau weisst, dass diese Person die Straftat gar nicht begangen hat.