Kann man in der Bibliothek mit 12 arbeiten?

3 Antworten

Frühestens ! ab 13 kannst Du einen kleinen Nebenjob annehmen - aber dann sicherlich nicht in einer Bibliothek.

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

1) Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden

mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,

in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten mit etc.

Mit 12 darfst du gar nichts arbeiten.

Nein. Kinderarbeit ist verboten. Ab 13 kann man Zeitungen austragen od Baby sitten. Mehr nicht