kann man in den knast mit einer herzkrankheit?

4 Antworten

Ja, definitiv. Es ist möglich und kam auch schon vor. Es gab eine Menge erheblicher Krankheiten bei Gefangenen, sowohl in Untersuchungs- wie auch in Strafhaft, die man in Haft finden kann. Jede Justizvollzugsanstalt verfügt über eine medizinische Abteilung, die den Krankheitsverlauf von solchen Gefangenen überwacht und bei Bedarf die Unterbringung im Krankenhaus, mit Bewachung durch Vollzugsbeamte, oder in einem Justizvollzugskrankenhaus, ein Krankenhaus das gleichzeitig ein Gefängnis ist, anordnen kann. Jedes Bundesland hat mindestens ein JVK-Justizvollzugskrankenhaus. In bestimmten Fällen kann HU- Haftunterbrechung angeordnet werden, wenn die Krankheit so erheblich ist das der Gefangene dauerhaft in einer Klinik untergebracht werden muss. Dabei wird der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten auch mit einbezogen, dem gesundheitlichen Wohl des Gefangene aber untergeordnet.

Kann die Haftanstalt nicht gewährleisten, den Verurteilten ordnungsgemäß medizinisch zu versorgen, muss die Vollzugsbehörde den Strafvollzug aufschieben oder unterbrechen.

Diese Krankheiten können zu Haftunfähigkeit führen:

  • Chronische Herzkrankheiten
  • Diabetes
  • Bluthochdruck
  • Epilepsie

Leidet ein Verurteilter z. B. an einer schweren Herzkrankheit, ist er durch den Vollzug der Haft einem ungleich höheren Lebensrisiko ausgesetzt als in Freiheit. Erleidet er einen Herzinfarkt, kann es durch die Sicherheitsmaßnahmen bis zum Eintreffen des Notarztes für lebensrettende Maßnahmen zu spät sein.

https://www.advocado.de/ratgeber/strafrecht/haftbefehl/haftunfaehigkeit.html

SuperMenschMann  29.09.2021, 21:43

Ja, aber er kann trotzdem noch in einem Haftkrankenhaus oder auch in einem Zimmer in einem normalen Krankenhaus eingesperrt werden. Also "frei" bleibt man nicht, auch wenn man haftunfähig ist.

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Pseudonym333  29.09.2021, 22:01
@SuperMenschMann

Wegen Bluthochdruck im Spital zu sein, stelle ich mir dennoch angenehmer vor, als in einer JVA hehe

Aber angenommen jemand leidet an Krebs und wird wegen einer kleineren Sache verurteilt, ist nicht in Untersuchungshaft, sondern (noch) frei und soll ab Datum XYZ die Haft antreten... glaubst du nicht, dass es dann möglich ist, dass der Antritt der Haft verschoben wird oder muss derjenige dann in ein Spital der JVA und das ist dann eben der Beginn seiner Haftzeit?

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GaLiL30  31.03.2023, 08:40

Dann nehme ich jetzt mal mein eigenes Beispiel und unterstelle jetzt, das ich ins Gefängnis soll.

Ich bin chronisch Herzkrank und haben neben einer Herzinsuffienz auch noch eine koronare Herzerkrankung. Meine Nieren funktionieren nicht mehr richtig und deshalb hat meine Lunge Probleme mit Wassereinlagerungen.

Von der Krankenkasse habe ich einen Sauerstoffkonzentrator bekommen der täglich 24 Sunden läuft und ohne den ich in 1-2 Stunden sterben würde.

In einem Jahr gab es damit 3 schwerwiegende Zwichenfälle, weil die Geräte anscheinend doch nicht ständig laufen können und irgendwann defekt werden. Die Notfallnummer hatte ich deshalb schon mitten in der Nacht angerufen und Ersatz bekommen.

Eine zusätzliche Flasche sorgt dafür, das ich Arztbesuchen nachkommen kann oder um notwendige Einkäufe zu erledigen.

Ich habe eine Schwerbehinderten Ausweis mit einem GdB 100 Merkezeichen AG.

Von der Krankenkasse wurde ich in die Pflegestufe 4 eingruppiert und ohne meine Frau müsste ich in einem Pflegeheim leben.

Meine Frage ist daher:

Würde man mich unter diesen Voraussetzungen in Haft nehmen können ?

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Haftverschonung bekommst Du erst wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt

Es gibt auch Haftkrankenhäuser. Dann kommt man eben dahin, wenn man nicht für haftfähig gehalten wird.