Kann man getragene Kleidung zurückgeben innerhalb des 14 Tagen Widerrufsrechts?
3 Antworten
Das Widerrufsrecht soll Dich in die Lage versetzen, die Kleidung in vergleichbarer Art und Weise zu prüfen - hier also anzufassen und anzuprobieren -, wie dies im Geschäft möglich wäre. Wenn Du also getragen mit anprobiert übersetzt, dann wäre das natürlich zulässig, anderenfalls reden wir rein strafrechtlich über einen klaren Betrug; es hat schon einen Grund, warum immer mehr Geschäfte und Versender dazu übergehen, auffällige Etiketten zu verwenden, die einen solchen Missbrauch ausschließen sollen, denn mit abgetrennten Etiketten ist die Rückgabe ausgeschlossen.
https://www.youtube.com/watch?v=k39BoMnHzEk
Im Prinzip schon, denn es entstehen für denn Laden keine Verluste. Wenn wir es genau nehmen, ist Jede anprobierte Kleidungsstück auch etwas getragen.
Denn zum anprobieren, gehört diese Kleidungsstücke etwas tragen
Online gekauft ja. Vor Ort gekauft, z.B. bei Karstadt, nein