Kann man die Schweizer Staatsbürgerschaft erben?

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Ja.

Art. 1 BüG
Erwerb durch Abstammung
1 Schweizer Bürgerin oder Bürger ist von Geburt an:
a. das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind und dessen Vater oder Mutter Schweizer Bürgerin oder Bürger ist;
b. das Kind einer Schweizer Bürgerin, die mit dem Vater nicht verheiratet ist.