Kann ich vom Kaufvertrag noch zurücktreten?
Hallo ich habe auf eBay Kleinanzeigen mir eine zündapp Super Combinette gekauft für 1900€ Bar wir haben einen Kaufvertrag gemacht indem der Preis das Baujahr und die Fahrgestellnr. drin steht. Beim Kauf war ich mit einem Arbeitskollegen da, der das Moped überprüft hat. Es schien keine Mängel zu haben ( jedoch was wir nicht wussten war es nicht fahrtauglich weil es nur eine Fahrradrückleuchte hat und die andere Pedale hat keine Katzenaugen). Eine Woche später hab ich das abgeholt. Auf dem Heimweg fing nach ca. 4KM an das Vorderrad zu wackeln. Es wackelte so stark, dass ich nicht einmal 20 KM/h damit fahren könnte. Mein Nachbar berichtete, dass es sogar lebensgefährlich war mit dem Moped zu fahren, da das Vorderrad auch hätte einrasten können. Der Verkäufer weigert sich das Moped zurück zu nehmen und ich weiß nicht ob ich da gute Chancen hab juristisch vorzugehen.
2 Antworten
Eine "Garantie" gibt es in solche Fällen nicht und bei Oldtimern erst recht nicht. Auch wenn der Verkäufer sicher kein Unschuldslamm ist. Solche Fehler weiß man und gibt sie bekannt. Aber Moral ist schwierig justiziabel.
Andererseits, war die kleine Combinette nicht so teuer wie die es üblicherweise sind (meist so etwa 2.500,- € in gutem Zustand)
Bring sie in Ordnung, das sollte mit überschaubarem Aufwand möglich sein, und Du hast ein Schätzchen!
Ne da hast du Pech. Prinzipiell gibt es auf Ebay-Kleinanzeigen abgewickelte Käufe keine Garantie und somit auch einen eingeschränkten Käuferschutz. Reparier das Ding doch einfach. Klar, ist teurer als angenommen aber besser so als Streit.
LG