Kann ich mich mit 16 von der Schule anmelden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt ganz darauf an, ob Du noch schulpflichtig bist.
Die Schulpflicht ist je nach Bundesland anders.
Nachschauen was für Dich gilt kannst Du unter diesem Link:
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/

Zudem kann man sich für ein FSJ etc. für diese Zeit von der Schulpflicht befreien lassen.
Die Schulpflicht wird für diese Zeit dann pausiert.
Danach gilt sie natürlich wieder.
Das musst Du aber beantragen und das muss genehmigt werden.
Einfach so geht das nicht.

Du bist immer noch Berufsschulpflichtig bis 18 und musst bis zum Beginn der Ausbildung in der Schule bleiben und darfst nicht arbeiten


Samuel2005547 
Fragesteller
 07.06.2022, 01:16

Dann werde ich wohl ein Schulverweis in Kauf nehmen müssen

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ErsterSchnee  07.06.2022, 01:17
@Samuel2005547

Schulpflicht bedeutet, dass du ein Bußgeld zahlst, wenn du nicht zur Schule gehst. Und notfalls von der Polizei hingebracht wirst...

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PaHein  07.06.2022, 01:19
@Samuel2005547

Also erstmal bist du immer noch minderjährig und eine Schule verlassen geht nicht ohne Erziehungsberechtigter und wenn du deine Schulpflicht nicht erfüllen willst , stellt das sogar einer Straftat von 1000-3000€ Bußgeld . Die Schulpflicht ist keine Sache die du dir aussuchen kannst

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Samuel2005547 
Fragesteller
 07.06.2022, 01:23
@PaHein

Doch kann ich, ich habe 9 Jahre voll, wenn ich noch 1 Tag in der Schule fehle bekomme ich eh ein Verweis, und es ist ein FREIWILLIGES Jahr, ein guten Schulabschluss habe ich Ehh schon in der tasche

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PaHein  07.06.2022, 01:33
@Samuel2005547

Die Berufsschulpflicht geht bis zum 18 Lebensjahr . Die 9 Jahre Schulzeit haben aber damit aber nix zu tun . Solange du minderjährig bist musst du bis Anfang der Ausbildung in der Schule sein . Tust du das nicht wird sich höchstwahrscheinlich das Jugendamt einschalten

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apophis  07.06.2022, 01:34
@Samuel2005547

Fürs Schwänzen gibt es keinen Verweis.
Es gibt ein Bußgeld und wenns nicht besser wird, gibt es eine Eskorte zur Schule, die Du (bzw. Deine Eltern) bezahlen musst.

Das Ding heisst nicht ohne Grund Schuldpflicht.

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apophis  07.06.2022, 01:40
@PaHein
Die Berufsschulpflicht geht bis zum 18 Lebensjahr . Die 9 Jahre Schulzeit haben aber damit aber nix zu tun . Solange du minderjährig bist musst du bis Anfang der Ausbildung in der Schule sein

Das ist falsch.
Das mag in deinem Bundesland der Fall sein, es ist aber nicht allgemeingültig.
Die Schulpflicht ist in jedem Bundesland anders geregelt.
Dementsprechend ist Deine pauschale Aussage in 15/16 Bundesländern nicht zutreffend -> falsch.

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Samuel2005547 
Fragesteller
 09.06.2022, 23:26
@PaHein

So, habe mit alleine von der Schule angemeldet, und arbeite jetzt erstmal bis Sommer ohne Ausbildung, hat alles geklappt

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Samuel2005547 
Fragesteller
 09.06.2022, 23:27
@apophis

Es geht um mein Bundesland und ist somit richtig,,

Sie liegen in meinem Fall

Falsch.

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apophis  10.06.2022, 01:04
@Samuel2005547

Hast Du die Antwort und mein Kommentar überhaupt richtig gelesen?

Natürlich geht es um "Dein" Bundesland.
Da Du uns allerdings nie verraten hast in welchem Bundesland Du wohnst, kann hier keiner wissen, welches nun "Dein Bundesland" ist.

Eine So pauschale Aussage wie dei von @PaHein ist daher grundlegend falsch.
Er kann überhaupt nicht wissen, ob diese Regelungen für Dein Bundesland zutreffen.

Genau das habe ich in meinem Kommentar angesprochen und damit liege ich auch definitiv nicht falsch.

Bitte lies die Kommentare ordentlich, bevor Du einfach behauptest irgendetwas sei falsch.
Wenn Du einen Kommentar nicht verstehst (was ja offenbar der Fall war), dann frag nach.

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apophis  07.06.2022, 01:30
Du bist immer noch Berufsschulpflichtig bis 18 und musst bis zum Beginn der Ausbildung in der Schule bleiben und darfst nicht arbeiten

Ob er/sie noch berufsschilpflichtig ist, kommt ganz auf das Bundesland an.
Deine Regelung gilt nicht für jedes Bundesland.
In manchen Bundesländern ist man nach dem Abschluss tatsächlich schon durch.

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Nein, kannst du nicht. Die Schulpflicht besteht weiterhin.