Kann ich meinen Ehepartner mit einem Visum zur Familienzusammenführung aus Indien nach Deutschland holen, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeite?
Mein Mann (Inder) wird demnächst ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, um zu mir (Deutsche) nach Deutschland zu kommen. Ich habe jedoch vor Kurzem aufgrund psychischer Probleme aufgehört zu arbeiten und musste aus demselben Grund auch mein Studium abbrechen. Ich werde derzeit wegen der besagten Krankheit behandelt und erhalte Bürgergeld als finanzielle Unterstützung. Kann dies ein Grund für die Ablehnung des Visums meines Mannes sein?
Wie vermeide ich dies?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Da du Deutsche bist, spielt die Sicherung des Lebensunterhalts beim Ehegattennachzug im Normalfall keine Rolle. Sollte die zustaendige Behoerde ausnahmsweise dennoch darauf bestehen, muss sie gut begruenden, warum ein solcher Sonderfall vorliegt und dies ausnahmsweise doch erforderlich ist.
Anders ist es beim Ehegattennachzug zu einem Auslaender. Das wird anscheinend von einigen Usern mit dem Ehegattennachzug zu einem/einer Deutschen verwechselt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/stufix2000/1553197719924_nmmslarge__55_44_791_791_f43c614a6b2174a91ce1ea5647031a18.jpg?v=1553197720000)
Du bist Deutsche? Dann gilt:
Als Ehepartner oder Lebenspartner von Deutschen müssen Sie sich grundsätzlich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Es gibt hiervon jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel,
- wenn Sie sich ein Jahr lang vergeblich bemüht haben, die deutsche Sprache zu erlernen und Sie sich dann immer noch nicht auf einfache Art auf Deutsch verständigen können, oder
- wenn in Ihrem Herkunftsland keine Deutschkurse angeboten werden, diese zu teuer sind oder Sie sie aus anderen Gründen nicht besuchen können.
Können Sie zum Zeitpunkt der Einreise noch kein Deutsch, sind Sie jedoch verpflichtet, die Sprache in Deutschland zu erlernen.
Nachzug zum deutschen Ehegatten
Nachzug des ausländischen Ehegatten zum deutschen Ehegatten in Deutschland
Der Ausländer, der mit einem deutschen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner die eheliche Gemeinschaft in Deutschland leben möchte, hat einen Anspruch auf Ehegattennachzug, § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG.
In der Regel ist auch die Sicherung des Unterhalts nicht nachzuweisen. Lediglich in besonderen atypischen Fälle kann die Unterhaltssicherung gefordert werden.
Vom nachziehenden Ehegatten kann auch nur verlangt werden, dass er seinen eigenen Unterhalt sichern kann. Er muss also nicht den Unterhalt auch des Deutschen und dessen Familienangehörigen sichern. Quelle
![](https://images.gutefrage.net/media/user/NicoNRW/1702036298875_nmmslarge__0_403_3024_3023_10e058b3941c3c9bbef254b18ab25679.jpg?v=1702036299000)
Kann es und wird es
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Wie vermeide ich dies?