Kann ich Entrümpelungskosten im Erbfall im Nachlassverzeichnis angeben?

3 Antworten

Ja, die Kosten gehören eindeutig dazu.

Woher ich das weiß:Recherche

Das Nachlassverzeichnis fordert ein Pflichtteilsberechtigter - und die weitere Verwendung durch den Erben mindert meines Erachtens nicht den Wert des Nachlasses.

Der Erbe könnte sie ja auch behalten oder bei eBay verkaufen. Wenn die Dinge keinen Wert mehr haben - erhöhen sie nicht den Wert der Erbmasse. Abgesehen davon könnte der Erbe die Dinge auch dem Pflichtteilsberechtigten anbieten.

Klar, ist genauso wie die Kosten zur Beerdigung, oder Wohnungsauflösung.