Kann ich eine Fiktionsbescheinigung verlangen?
Meine Mutter muss wegen eines Todesfalls ins Ausland. Der derzeitige Aufenthalt läuft im Juli ab ,
kann ich mit einer Vollmacht zur Ausländetbehörde gehen und eine sofortige Fiktionsbescheinigungsausfertigung verlangen ?
2 Antworten
Nein. Über den Antrag zur Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung wird nur entschieden, wenn der Betreffende persönlich erscheint.
Fiktionsbescheinigung: Dauer des Antrags, Verlängerung, Reisen, ausstellende BdeWenn mich nicht alles taeuscht, wird eine Fiktionsbescheinigung nur ausgestellt, und hat nur Gueltigkeit, solange die Verlaengerung des bisherigen Aufenthaltstitels in Bearbeitung ist.
Waum macht deine Mutter das nicht selbst?
Ergaenzend zu Easygoing775s Antwort: Welchen Aufenthaltstitel hat sie denn ueberhaupt? Wenn es ein unbefristeter ist, braucht sie gar keine Fiktionsbescheinigung, weil der ja auch ueber den Ablauf der dazugehoerigen Ausweiskarte weiter fortbesteht.
Wie lange wird der Auslandsaufenthalt denn ueberhaupt dauern? Bis zum Juli ist es ja noch ein Weilchen hin. Wird sie wirklich so lange im Ausland bleiben muessen?