Kann die Polizei Gelöschte chats wiederherstellen wenn ich sie Gelöscht habe und danach 2 mal ein Backup gemacht habe?
Von einem Kumpel wurde das Handy von der Polizei entzogen und sie haben dort chats von mir und anderen gefunden wo unschöne Sticker drin waren ich habe zsp ein ...Kreuz geschickt da ich aber zu dem Zeitpunkt (11 oder 12) nur zur Hälfte über die ganze Geschichte bescheid wusste und nicht wusste wie scHimmel es war was er früher gemacht hat allerdings wusste ich auch nicht das es Verboten ist hetzt habe ich angst das ich von der Polizei hops genommen werde also habe ich aus jedem chat alles rausgelöscht was nur annähernd was mit dem Thema zutun hat ich habe danach 2 mal ein Backup erstellt und nun ist meine Frage ob das reicht oder ob ich es irgendwie noch verhindern kann das sie mich nicht ganz so arg hops nehmen können
Und kann mir was Passieren da ich zum Tatzeitpubkt noch nicht Starfmündig war
LG und danke schonmal im Vornherein <3
2 Antworten
egal wie oft die Polizei bekommt jeden Chat raus
Aber soweit wie ich weiß kann mir eh nix passieren da ich zum tstzeitpunkt erst 11 oder 12 jahre alt war
Ja, da hast du Recht, denn erst ab 14 ist man Strafmündig.
Ich bin mittlerweile zwar 15 aber da ich zum tatzeitpunkt 11 oder 12 war kann mir und meinen Eltern soweit nichts Passieren Weill dann kann es mit ja mehr oder weniger egal sein wobei egal kann es mir nicht sein da ich einen riesen fehler gemacht habe aber passieren kann mir und meinen Eltern nichts
Richtig. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) können sich nur Personen im Alter von über 14 Jahren strafbar machen; unter 14-jährige Personen sind schuldunfähig, können also wegen einer Tat nicht strafrechtlich belangt werden.
Aber steht davon was ihn meiner Akte oder so ?
Rechtskräftige Verurteilungen werden Aktenkundig gehandhabt. Da du aber nicht verurteilt werden kannst, da erst ab 14, steht dann da nichts. Logo.
Ok danke das du mir so hilfreiche Tipps gibt's ich hatte echt angst aber mein Handy kann trotzdem einkasiert werden das weiß ich aber was glaubst du wird es auch einkssiert wenn ich mich Kooperativ zeige und ihnen alle chats zeigen oder wird es trotzdem einkasiert und wenn blöd läuft für mehrere Monate, jahre etc dort liegen
Wenn die Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren feststellt, daß ein Tatverdächtiger unter 14 war/ist, wird derart Verfahren gegen diesen eh nicht weitergeführt und somit eingestellt. Das heißt, kein Mensch will dann noch dein Handy zur Beweissicherung beschlagnahmen.
Aber ein Brief oder so etwas zur Information an meine Eltern könnte kommen oder kanns mich in Anführungszeichen am arsch vorbei gehen ich habe aus der Sache gelernt und ich werde solche sticker nichtmehr Speicher oder versenden und falls ich welche bekommen sollte lösch ich sie direkt aus meinem chat und waren denjenigen was passieren könnte
Die Wiederherstellung von derart Dateien, ist für eine Polizeibehörde kein großartiges Problem, sollte seitens der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Polizei) ein berechtigtes Interesse innerhalb eines geführten Strafermittlungsverfahren an derart Dateien bestehen.
Er sollte daher seine Endgeräte verschwinden lassen und zwar noch bevor diese von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmt werden.