kann der bürgermeister und der gemeinderat die politik in einer gemeinde alleine bestimmen?

2 Antworten

Nein

Den Ortsgemeinden ist die Verbandsgemeinde in Deutschland übergeordnet.

Dazu gibt es noch die Kommunale Aufsichtsbehörde und andere Behörden und Gremien, Kreisverwaltung

Es gibt bestimmte Satzungen an die sich sowohl eine OG als auch eine VG halten müssen . Formelle Vorgaben wie Anträge und Anfragen gestellt werden müssen oder wann und wie mit der Bauaufsicht oder der VG in Kontakt getreten werden muss.

Ein Bürgermeister kann während einer Ratssitzung auch nicht so schalten und walten wie er will.

Über all dem stehen dann noch die Stadtverwaltung, Landrat und Landtag und gaaaanz am Ende der Reihe eben noch die Bundesregierung und das Grundgesetz

Der Bürgermeister und der Gemeinderat im Ort machen zwar das Programm und diskutieren dies, die Fraktionen stellen Anträge und diskutieren diese, der Bürgermeister und seine Beigeordneten fahren diesbezüglich zu Terminen und Besichtigungen etc

Aber am Ende kann der Rat nicht einfach so walten wie er will. Die Bundesregierung logischerweise auch nicht.

Beschlüsse von weiter oben, zb das neue Kitagesetz , müssen Gemeinderäte in ihre Planungen und Umsetzungen mit einberechnen und umsetzen oder die Umsetzung akzeptieren, egal was der ursprüngliche Plan war

Wenn er genügend Stimmen hat, dann kann er die Politik dort schon selber bestimmen. Aber meistens sind es große Partein und müssen sich dann natürlich an Parteifokus halten.