Käufer eBay Kleinanzeigen gibt Ware zurück und geht. Kann ich die Ware entsorgen?
Guten Tag, ich habe ein kleines Problem mit einem eBay Kleinanzeigen Käufer. Ich schildere einfach mal die Situation. Ich habe eine defekte Spülmaschine verkauft, so auch deklariert, von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, als Privatverkauf gekennzeichnet und "keine Rückgabe" angegeben. Herr A hat sie gekauft, vor Ort angeschaut und abgeholt. Er ist Bastler und wollte sie reparieren. Am nächsten Tag beschimpft er mich, dass ich ihm eine defekte Spülmaschine verkauft habe. Vermutlich ist wohl noch etwas anderes beim Transport oder bei seiner Bastelei kaputt gegangen, sodass die Maschine nun nicht mehr zu reparieren ist. Nachdem ich ihn bei Kleinanzeigen nach den Beschimpfungen blockiert habe, stand er heute plötzlich vor der Tür mit der Spülmaschine und hat mich wieder beschimpft. Ich sagte ihm, das bei Kauf alles wie angeboten auch verkauft wurde und ich den Artikel nicht zurücknehme und er natürlich auch kein Geld bekommt. Es hat sich hochgeschaukelt, sodass ich die Polizei einschalten wollte. Da ist er in sein Auto gesprungen. Ich habe noch hinterher gerufen, er solle die Spülmaschine wieder mitnehmen. Hat er aber nicht. Und weg war er. Jetzt steh ich da mit der Spülmaschine.
Nun zu meiner Frage: Kann ich die Spülmaschine entsorgen oder gibt es hier irgendein Gesetz was besagt, dass ich es bereit halten muss, falls er wieder kommt. Hat er irgendwelche Ansprüche? Vielen Dank schon mal für die Antwort.
4 Antworten
Da er evtl rechtliche Schritte einleiten könnte auch wenn er ggf keine Chance haben könnte würde ich zur Beweissicherung und zu deinem eigenen Schutz die Spülmaschine erstmal behalten und auch die Konversation festhalten
Mit der Entsorgung würde ich mal abwarten.
Fakt ist, dass "Defekt" als Beschreibung in einem Angebot nicht ausreicht. Du hättest die Schäden aufführen müssen, auch wenn das Angebot an Bastler erstellt war. Auch bei Übergabe hättest Du die Schäden zeigen müssen.
Für mich hat der Käufer Anspruch auf sein Geld oder die Ware. Woher weisst Du denn, dass seinerseits kein Zeuge dabei war?
Du könntest den Kontakt via ebay Kleinanzeigen wieder freischalten und ihm anbieten, dass Du sein Geld zurücküberweist, wenn er Dir seine Kontonummer angibt und damit der bestehende Kaufvertrag gelöst sei.
Gerade nachgelesen: Das Blockieren kann leider nicht mehr rückgängig gemacht werden:
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/kommunikation/blockieren/
Du hast seinen Namen? Dann suche ihn im Telefonbuch.
Du kennst seine Nutzerkonto bei ebay Kleinanzeigen? Dann nimm darüber mit ihm Kontakt auf.
Wurde das Geld überwiesen oder Bar bei abholung übergeben?
Ich würde das Gerät nach dieser Aktion Entsorgen.
Letzlich hat er Sie dir wiedergebracht.
Ich denke der Käufer will das Gerät nicht mehr haben.
Und du hast in deiner Anzeige klar ausgedrückt
-das Gerät ist defekt
-Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen
Du hast nichts zu befürchten.
Ich gehe auch davon aus, dass er sie nicht mehr haben möchte. Zudem regnet es auch schon die ganze Zeit und sie steht draußen. Wollte nur sicher gehen, dass ich rechtlich auf der sicheren Seite bin, wenn ich das Teil entsorge.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das bist du auf jedenfall. Du hast dein Teil erfüllt. Wenn er dir das Gerät trotz der genannten Bedingungen vor die Tür stellt ist das nicht dein Problem. Das einzige Problem ist die Entsorgung. So gesehen könntest du den Käufer sogar dafür haftbar machen. Zum Schluss war es sein Gerät. Und nun ist rechtlich die Situation die selbe als würde ich nun zu dir kommen und dir Müll vor die Tür legen.
Stimmt, so habe ich es noch gar nicht gesehen. Na dann weg mit dem Ding. Zum Glück habe ich sowieso gerade Sperrmüll bestellt. :)
Da er rechtlich (zumindest lt. Schilderung) alles richtig gemacht hat er auch ein Anrecht auf das Geld
Wieso hat er Anrecht auf das Geld? Ich habe ausdrücklich in der Anzeige darauf hingewiesen, dass ich nichts zurücknehme. Ausserdem war der Artikel bei Übergabe auch wie beschrieben. Er hätte ja auch alles ganz genau prüfen können bei Abholung. Wenn es danach kaputt geht, was er da reparieren wollte, kann ich ja nichts dazu. Vielleicht hat er es nicht ordentlich gesichert beim Transport? Da bin ich ja nicht mehr zuständig. Oder nicht?
ach mit er meint ihr mich... sorry habs grad nicht so geschnallt. Bin noch geschockt von dem Kerl...🤭
Mit er hat ein Anrecht auf das Geld bist du gemeint da du zumindest lt. deiner Beschreibung alles richtig gemacht hast dementsprechend brauchst du dem Käufer das Geld eben nicht zurückgeben
Ne, er hat überhaupt keine Ansprüche, wie will man das denn auch nachweisen. Er hat ja nichts unterschrieben.
Sie können sich ja nochmal absichern, indem sie die Spülmaschine abfotografieren und ihm bei ebay kleinanzeigen als Nachricht senden, ihn nochmal höflich fragen, ob er sie noch abholen kommt. Er wird ja dann ne Antwort schreiben und je nach dem wie seine Antwort sein wird, können sie dementsprechend vorgehen.
Immerhin haben sie ja dann was schriftlich und im schlimmsten Fall den Nachrichtenverlauf.
Hatte auch die Erfahrung dass ich ne gebrauchte Waschmaschine über Kleinanzeigen verkauft hatte und der schlaue Mann einfach nicht mit der Bedienung klarkam, er unterstellte mir, dass ich ihn verar***t hätte usw. Am Ende funktionierte sie doch, weil ich ihm erstmal erklären musste, wie die angeht.
Wenn man jemanden bei Kleinanzeigen blockiert, kann man ihn nicht mehr kontaktieren und die Blockierung nicht rückgängig machen. Zumindest konnte ich nichts anderes feststellen.
Ja das stimmt. Ne Nummer oder so von ihm haben sie auch nicht?
Aber wie gesagt, er kann ja nichts nachweisen... Sie können sich auch bei ebay kleinanzeigen Hilfe holen, in dem sie ein Schadensmeldungsformular ausfüllen, die werden Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen, zur Not juristischen Rat holen.
Nein ich habe keine Daten von ihm. Das mit dem Formular schaue ich mir mal genauer an.
Er hat es bar bei der Abholung übergeben.