Jugendschutzuntersuchung nicht rechtzeitig vor Arbeitsvertrag?
Hallo liebe Gemeinde!
Ich fange bald einen Minijob an, wofür ich natürlich als nicht volljähriger eine Jugendschutzuntersuchung benötige. Mein Hausarzt hat allerdings erst einen Termin in einem Monat, was echt ziemlich spät ist, weswegen ich jetzt etwas Angst habe, dass ich den Job jetzt nicht so schnell wie möglich anfangen kann.
Die IHK z.B. berichtet darüber, dass ein Beschäftigungsverbot ohne diese Untersuchung gilt. Andere Quellen wiederum meinen, dass es nicht so schlimm wäre, Hauptsache man reicht diese so schnell wie möglich nach.
Was genau mache ich jetzt, bzw. was wisst ihr darüber?
(Und nein, einen anderen Arzt für die Untersuchung zu finden, damit es schneller geht, ist außer Frage)
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
ich hab das hier im Internet gefunden:
Gibt es Ausnahmen von der Untersuchungspflicht?
Ja. Handelt es sich lediglich um eine geringfügige Beschäftigung oder ist die Arbeit auf weniger als zwei Monate festgelegt, ist die Erstuntersuchung nicht verpflichtend, sofern keine gesundheitlichen Nachteile durch die Arbeit zu erwarten sind. mehr unter: https://www.arbeitsrechte.de/erstuntersuchung-jugendarbeitsschutzgesetz/
Frag doch einfach beim Arbeitgeber nach, ob Du das nachreichen kannst.
Das wäre meine nächste Idee gewesen, wenn ich hier keine befriedigende Antwort erhalten würde
So weit war ich auch schon. Es handelt sich hier aber nicht um eine Beschäftigung weniger als zwei Monate