Jugendschutzuntersuchung nicht rechtzeitig vor Arbeitsvertrag?

2 Antworten

ich hab das hier im Internet gefunden:

Gibt es Ausnahmen von der Untersuchungspflicht?

Ja. Handelt es sich lediglich um eine geringfügige Beschäftigung oder ist die Arbeit auf weniger als zwei Monate festgelegt, ist die Erstuntersuchung nicht verpflichtend, sofern keine gesundheitlichen Nachteile durch die Arbeit zu erwarten sind. mehr unter: https://www.arbeitsrechte.de/erstuntersuchung-jugendarbeitsschutzgesetz/

LonDinium06238 
Fragesteller
 16.04.2024, 19:50

So weit war ich auch schon. Es handelt sich hier aber nicht um eine Beschäftigung weniger als zwei Monate

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Frag doch einfach beim Arbeitgeber nach, ob Du das nachreichen kannst.

LonDinium06238 
Fragesteller
 16.04.2024, 19:51

Das wäre meine nächste Idee gewesen, wenn ich hier keine befriedigende Antwort erhalten würde

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