Japan: Zweiter Vorname erlaubt?

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Es ist erlaubt. Es gibt Anleitungen im Internet, wie man einen zweiten Vornamen ins Standesregister eintragen lassen kann, obwohl es dort eigentlich nicht vorgesehen ist.

Gängig ist es aber überhaupt nicht, das betrifft im wesentlichen einige Familien mit internationalem Hintergrund. Empfehlen kann ich es auch nicht, denn die Eintragung ins Standesregister ist nur das erste Formular, das mit einem zweiten Vornamen Ärger macht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lebe und arbeite seit 2017 in Japan