Ja oder nein?

1 Antwort

1: Kommt auf die Anzeige an:

Bei Beleidigung (öffentlich) bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Es stehen noch weitere Vergehen oder gar Verbrechen im Raum. Darauf gehe ich allerdings nicht ein, weil das den Rahmen sprengen würde.

2: Nein

Kann es sein das ich sogar straffrei bleibe weil aufgrund der Vorgeschichte das ich weder angefangen hab

Das ist kein Grund

3: Was man in so einem Fall tut....

...wäre dies auf der entsprechenden Seite zu melden und wenn man Lust und Geld hat, kann man dies zur Anzeige bringen

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung