Ist sowas ok/strafbar?
Ist es als Gerichtsmediziener (ich weiss nicht wie ich es richtig ausdrücken kann erlaubt/ nicht strafbar(also jetzt eher moralisch nicht ok) oder so einer Toten Frau/einem Toten Mann an den Penis/Brüste/Vagina zu packen? Ist das dann Störung der toten Ruhe?
3 Antworten
Wenn es für die Untersuchung notwendig ist, darf der Gerichtsmediziner das... genau wie jeder Arzt das auch bei lebenden Patienten darf, wenn es notwendig ist.
Natürlich darf er das nicht, nur um sich aufzugeilen... wobei der Tote das sicher keinem weiter erzählt....
Der zweite abschnitt ist zwar eigentlich etwas "ernstes". Aber der Satz am schluss hat mich dennoch zum lachen gebracht. Ist eif mein humor
Wenn du das aus reiner persönlichen Interesse machst ist es auch strafrechtlich relevant, aus Beruflichersichtweise muss du dir keine Gedanken machen.
Aber die Frage an sich, gibt mirzu denken!!, 🤔🤔🤔
Ich habe ein Praktikum als Bestatter gemacht und wenn die die Leute umziehen und waschen musst, wirst du da nicht drum rumkommen. Sonst sieht man ja in der Regel keine Leichen. Auf dem Friedhof ausbuddeln ist auf jeden Fall strafbar. In Kriegsgebieten die vor kurzem verstorbenen auszuziehen und anfassen ist zwar nicht illegal, wird aber logischerweise nicht gerne gesehen.
Ne ich bin kein Gerichtsmediziener. Oder was meinst du mit: Aberdie frage an sich, gibt mir zu denken?