Ist met ab 16?

1 Antwort

Met duerfte wohl als sog. "weinaehnliches Getraenk" einzustufen sein. Weinaehnliche Getraenke duerfen gem. Jugendschutzgesetz § 9 Abs. 1 Nr. 1 in der Oeffentlichkeit an Jugendliche ab 16 abgegeben und ausgeschenkt werden.

Wenn der Met jedoch aufgespritet (mit Spirituosen versetzt) wurde, faellt er unter § 9 Abs.1 Nr. 2 und darf in der Oeffentlichkeit nur an Erwachsene (ab 18) abgegeben oder ausgeschenkt werden.