ist es unterschlagung wenn man seine arbeitskleidung behält wenn niemand gesagt hat man muss die abgeben?
3 Antworten
Es kommt darauf an, welche Regelung gilt. Ist die Rückgabe zwingend erforderlich nach dem Ausscheiden, dann ist das Behalten nicht zulässig und kann mit Abzgu vom letzten Gehalt oder Rückforderung belegt werden.
Die Arbeitskleidung gehört dem Betrieb, wenn du sie nicht selbst bezahlt hast. Also lieber abgeben.
Die Arbeitskleidung, sofern sie gestellt wurde, ist Eigentum des Arbeitgebers.
Insofern ist sie ihm zurückzugeben, bzw. die Erlaubnis einzuholen, sie zu behalten.
Wenn man Arbeitskleidung behält und dann irgendwann abgibt kann man dann eine anzeige bekommen?