Ist es Sachbeschädigung jemandes Kuchen auf seinem/ihrem Tellerlein platt zu drücken?
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
3 Antworten
Hallo EVYTNG!
Aber sowas von! Die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, und ganz besonders die eines Stück Kuchens, das, vorzüglich geschichtet unschuldig auf seinem Tellerlein hockend und sich optisch von seiner besten Seite zeigend, als Eigentum einer anderen Person, z.B. meiner einer betrachtet werden kann, würde man doch als völlig überflüssige und sehr kritisch in Bezug auf die psychischen Störungen, die es bei meinem einem oder der betreffenden Person hervorrufen würde, als Sachbeschädigung ansehen, ganz abgesehen vom resultierenden Verlust des olfaktorisch-taktilen Genusses desselben Backwerks, das keiner einer mehr verspeisen wollen würde.
LG
gufrastella
Ja, leider! Bevor man das dem Sachbeschädigungswilligen vorgetragen haben sollte, isser platt, der Kuchen.
Es ist in jedem Fall kindisch.
Ja, klar.
Wenn das mal nicht den geistigen Horizont des Kuchen-Platt-Drückers übersteigt!