Ist es möglich die Friseurin anzuzeigen?
Hallo,
ich war letzte Woche beim Friseur um mir afrikanische Zöpfe machen zu lassen.
Die Dame hatte in Ihrer Galerie einige Bilder von Kundinnen mit dem Endergebnissen.
Sie kam eine Stunde zu spät und brauchte für die Frisur doppelt so lange. Ich saß 11 Stunden auf dem Stuhl mit einem schlechten Ergebnis.
Jetzt hat sich herausgestellt dass Sie die Bilder aus dem Internet hat und auch keine ausgebildete Friseurin ist und sich als eine ausgibt. Davon wusste ich nichts, denn mir erzählte Sie dass sie ein Salon hat zudem ich hingegangen bin.
Ich wurde trotz meiner Unzufriedenheit von ihr gezwungen zu bezahlen.
Eine andere Kollegin von ihr war auch da und kann alles bezeugen. Sie hatte sich schriftlich bei mir für die Situation entschuldigt.
Nun erreiche ich Sie nicht und sie meldet sich auch nicht bei mir die Friseurin. Sie ist in dem Salon eingestellt.
Ich fühle mich betrogen und möchte selbstverständlich mein Geld zurück.
1 Antwort
Ob Sie die Friseurin anzeigen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Folgenden einige Punkte, die Sie dabei beachten sollten:
Mangelhafte Leistung: Die Frisur entspricht offenbar nicht dem vereinbarten Ergebnis. Dies kann als Mangel im Sinne des Werkvertragsrechts gewertet werden.
Betrug: Wenn die Friseurin sich als ausgebildete Friseurin ausgegeben hat, obwohl sie dies nicht ist, kann dies als Betrug strafrechtlich relevant sein.
Forderungen: Sie können von der Friseurin die Nachbesserung der Frisur verlangen. Wenn dies nicht möglich oder nicht zum gewünschten Ergebnis führt, können Sie das Geld zurückverlangen.
Vorgehen: Sie sollten zunächst versuchen, die Angelegenheit mit der Friseurin außergerichtlich zu regeln. Dazu können Sie ihr ein Schreiben mit Ihren Forderungen schicken. Wenn dies keinen Erfolg hat, können Sie rechtliche Schritte einleiten.
Rechtsberatung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche und der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Beweise: Sichern Sie alle Beweise, die Sie haben, z. B. die Bilder der Frisur, die Entschuldigung der Kollegin und die Rechnung.
Ich hoffe ,das hilft etwas weiter ❤️