Ist es Inzucht, wenn ich mit der Enkelin des Bruders meines Opas etwas habe?

2 Antworten

Das Inzestverbot richtet sich gegen Verwandte in aufsteigender und in direkter Seitenlinie, also Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder und Geschwister. So geregelt im § 173 des Strafgesetzbuches.

Alles andere sind Cousinen, Cousins, Neffen, Nichten, Onkel, Tanten usw.. Hier bleibt das straffrei.

Inzucht ist dann das Ergebnis von Inzest, sprich: ein Kind. Da sich Verwandte in direkter Linie und auch Geschwister genetisch sehr ähneln, ist die Gefahr genetischer Defekte relativ hoch. Je entfernter die Verwandtschaft, desto geringer das Risiko.

Nein, das ist keine Inzucht und auch der Verwandtschaftsgrad weit entfernt