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Der Ordensname ist der beim Eintritt in eine Ordensgemeinschaft angenommene Name, der ordensintern und in der Regel auch nach außen an die Stelle des bürgerlichen Namens tritt. In den meisten Gemeinschaften wird dieser Name bei der Aufnahme ins Noviziat und traditionell vom Oberen vergeben.
Ordensname - Wikipedia
https://de.wikipedia.org › wiki › Ordensname
Hallo ist eine sehr gute Frage ob das im Ausweis steht, wer in einen Orden eintritt, bekommt ein anderen Vornamen der Nachnahme bleibt gleich, auf dem Grabstein wird der Name stehen wo die Personen in dem Orden getragen haben
kein mensch darf sein gebortsname ändern ohne standesbeamte?
was inter im kloster geschied ist ja ok?
aber wenn es amlich wird dann ergeben sich viele fragen?
Der Ordensname steht auf der Rückseite des Ausweises und ist rechtlich gleichgestellt mit einem "normalen" Namen im Sinne des §12 BGB. (z.B. wäre eine Unterschrift mit dem Ordensname bindend und du könntest auf deinen Wunsch hin z.B. auch vor Gericht mit diesem Namen angesprochen werden.)
Ob du den Namen behältst wenn du die Gemeinschaft verlässt, bzw. ob du überhaupt in einer Gemeinschaft leben musst um diesen zu erhalten kommt auf deine Konfession an. Im Christentum erhältst du einen Ordensnamen z.B. nur, wenn du auch in einem Kloster lebst und verlierst ihn auch wieder wenn du die Gemeinschaft verlässt. In anderen Traditionen, wie z.B. dem Buddhismus und Neopaganismus erhältst du deinen Namen mit Initiation in eine bestimmte Tradition und behältst diesen bis zum Tod.
Ob dein Name eingetragen werden kann entscheidet das Einwohnermeldeamt, bzw. je nach Bundesland auch die Behörde für Inneres. Eine Rechtsgrundlage gibt es da nicht, es wird meist bei der Entscheidung berücksichtigt, ob es relevant ist, dass du diesen Namen eingetragen bekommst (z.B. weil du unter diesem Namen in einer Gemeinschaft tätig bist, Dozierst und Artikel schreibst, oder auch Einladungen/ Briefe unter diesem Namen erhältst.)
Eingetragen wird immer dein Ordensname und die Abkürzung deiner Konfession, bzw. deines Ordens. (Beispiel: Bürgerlicher Name - Max Mustermann => Ordens- oder Künstlername - Maponos, BSO)
LG
" Im Christentum erhältst du einen Ordensnamen z.B. nur, wenn du auch in einem Kloster lebst und verlierst ihn auch wieder wenn du die Gemeinschaft verlässt."
wer also als mönch an der paästliche uni seinen dr. bekommt wird dies wohl im möchname bekommen? wer dieser dann aus dem kloster austritt, wird der dr. weiter auf den möchsname lauten? also müste er seinen dr. nicht mehr nennen dürfen?
Nein, die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass kirchliche Titel unzulässig sind. Die Doktorwürde darf nur von einer Universität, oder von einer zertifizierten ausländischen Hochschule verliehen werden.
Ein kirchlicher Doktorgrad ist ja auch kein Ordensname.
https://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4pstliche_Universit%C3%A4t_Gregoriana
ist eine anerkannte normale uni.
der dr. titel lautet auf einen namen wobei der vorname ein möchname war?
nach austritt aus dem kloster verliert er diesen namen nach deiner aussage also auch wohl den dr. weil dies auf den möchsname lautet?
Ein kirchlicher Doktorgrad, ist kein akademischer Doktorgrad. An der päpstlichen "Universität" kannst du nur einen Doctor of Theology (D.D.) machen, dieser ist nicht das selbe wie ein deutscher Doktor der Theologiewissenschaften (Dr. theol.)
Ein akademischer Doktorgrad ist Teil des Nachnamens, diesen erlangst du aber nur an einer deutschen Hochschule, oder an einer von der Kultusministerkonferenz anerkannten Hochschule, was auf die päpstliche Universität nicht zutrifft, mit Vatikanstadt gibt es keine Verträge.
Auch ein kirchlicher Doktorgrad ist eine Würdigung, kein Ordensname. Wenn du in eine Glaubensgemeinschaft (ich gehe hier jetzt Mal vom Christentum aus) aufgenommen wirst, nimmst du einen anderen Namen an, z.B. wird aus Max Mustermann "Bruder Maximilian". Dies ist ein Ordensname, welchen man auf der Rückseite des Personalausweises als rechtlich gültigen Namen eintragen lassen kann.
Ein Doctor (of Theology/ of Divinity) ist eine Würdigung. Diese kannst du in kein Ausweisdokument eintragen lassen, da es weder ein Ordensname, noch ein akademischer Grad ist. Das Ganze ist eine reine Würdigung für bestimmte Verdienste, oder bestimmtes Wissen innerhalb einer Glaubensgemeinschaft. Zur Verleihung eines solchen Titels muss man nicht studiert haben und theoretisch kann dich jeder zum D. D. erklären. Ein Dr. oder Dr. h.c. kann - wie bereits gesagt - nur durch deutsche Hochschulen und anerkannte ausländische Hochschulen verliehen werden, siehe hier: https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/allgemeines-zur-anerkennung/veroeffentlichungen-und-beschluesse/akademische-anerkennung.html
also wenn dieser name amtlich wird, wie steht es bei austritt aus dem kloster mit den namen?