Ist dieser Kaufvertrag rechtswirksam zustande gekommen?

3 Antworten

Kreditgeschäfte mit Minderjährigen sind verboten. Das sollte ausreichen, wenn du das weißt.

Nein, ist er nicht. Zwar umfasst der Taschengeldparagraph per se keine bestimmten Summen und es ist auch erlaubt anzusparen, sodass per se das Handy für 1000 € zu kaufen möglich WÄRE, allerdings ist beim 110 BGB auf eine vollständige Bewirkung der Leistung abgestellt.

D.h. der Kaufpreis muss VOLLSTÄNDIG bezahlt werden, dann ist der Vertrag als solcher unter den 110 BGB zu zählen. Das ist hier nicht geschehen. Ein Vereinbarung einer Ratenzahlung ist mit unter 18 auch nicht (wirksam) möglich.

Antwort 5

Der Taschengeldparagraph gilt grundsätzlich nur für Barkäufe. Ratenkäufe dürfen die Jugendlichen und Minderjährigen daher grundsätzlich nicht tätigen und sind demnach grundsätzlich unwirksam. Daher darf ein Minderjähriger ohne die Zustimmung seiner Eltern auch keinen Handyvertrag mit monatlicher Grundgebühr oder Ähnliches abschließen; auch dann nicht, wenn die monatliche Grundgebühr mit dem Taschengeld zu bezahlen wäre.

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/taschengeldparagraph