Ist die Einladung vom Jobcenter zu einer Gruppeninformation verpflichtend?
Dabei geht es um die Nutzung von jobbörse und lernbörse.
Hat schon mal jemand an dieser Veranstaltung teilgenommen?
2 Antworten
JEDE "Einladung" ist verpflichtend.
Hingehen, körperlich anwesend sein reicht.
ich wurde auch zu "Vorträgen" eingeladen, wo es um Verbesserung der Vermittelbarkeit für alleinerziehende Frauen ging. Da sich das aber an Frauen ohne Berufsausbildung/Schulabschluß orientierte (ich habe 2 abgeschlossene Lehren und Fachabi!) waren die Vorträge für mich sinnlos. ich bin hin, habe höflich zugehört und ging dann wieder. Aus die Maus.
Beteiligung? Nope...wozu?
Ein verschenkter Tag halt.
und bevor hier dumme Kommis kommen: ich habe DREI Jobs, bekomme aber Mietzuschuss, weils nicht reicht für 3 Personen.
Hallo nochmal, ich war gestern bei der Veranstaltung, zum größten Teil wars gähnend langweilig, weil ich das meiste eh schon wusste. Was für mich eventuell interessant sein könnte ist die Lernbörse, da kann man seine edv Kenntnisse auffrischen.
Die Teilnahme war wie sich dann herausstellte doch nicht zwingend, weil auf der Einladung keine Rechtsfolgebelehrung stand. Die anderen Teilnehmer wussten das aber auch nicht.
Wie sollten aber trotzdem auf einer Liste unterschreiben, dass wir da waren.
ja das ist Pflicht. Du bekommst bei den Veranstaltungen hinterher auch einen Stempel (Nachweis) das du da warst. Wenn du noch nicht sowas warst kann es vielleicht auch mal ganz intressant sein. Und Bewerbungsbemühungen mußt du ja eh beim nächsten Termin beim Jobcenter nachweisen.
Danke, o.k. dann werde ich da hingehen und zuhören, mit der klitzekleinen Hoffnung, dass ich was erfahre, was mich weiterbringen könnte.