Ist der wartende LKW vor 0700 in einem Wohngebiet auch Baulärm?

1 Antwort

Den Motor laufen zu lassen, ist eine Ordnungswidrigkeit

Denn in § 30 Abs. 1 StVO heißt es dazu folgendermaßen: Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. ... Übrigens: Den Motor unnötig laufen zu lassen, ist auch auf einem Privatgrundstück nicht erlaubt!