Ist der wartende LKW vor 0700 in einem Wohngebiet auch Baulärm?
Hallo Zuammen,
bei uns sind zwei Baustellen vor dem Schlafzimmer. Die eigendlichen Arbeiten beginnen ca. 07:00 - leider warten dann aber schon ratschende Arbeiter und LKW's mit laufendem Motor teilweise um 06:30 schon davor - ist das auch Baulärm ?
Viele Grüße
1 Antwort
Den Motor laufen zu lassen, ist eine Ordnungswidrigkeit
Denn in § 30 Abs. 1 StVO heißt es dazu folgendermaßen: Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. ... Übrigens: Den Motor unnötig laufen zu lassen, ist auch auf einem Privatgrundstück nicht erlaubt!