Ist das Verhalten nachvollziehbar?

GoodJokeHaHa  07.04.2022, 20:23

Was meinst du mit "Schwächen". Hast du ein Beispiel?

TilGamer93 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 20:25

@GoodJokeHaHa z.B. wenn man sich hin und wieder vertut

2 Antworten

Da müsstest Du schon genauer werden. ich sage mal was der eine für witzig findet muss für den anderen noch lang nicht witzig sein oder anders herum es gibt auch unterschiedlich empfindliche Menschen, Spätestens in der Wiederholung sollte man aber merken , dass es beim Gegenüber nicht gut ankommt. Dann ist es meist auch keine Schwäche mehr sondern eher beabsichtigt.


TilGamer93 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 20:29

Also ich habe letztens versehentlich das Getränk von einer Person bis zur Hälfte getrunken und habe nicht dran gedacht die Person vorher zu fragen

Bertha2701  07.04.2022, 20:34
@TilGamer93

Kommt so was öfter bei Dir vor? Wegen einmal oder von mir aus auch alle paar Monate mal wenn Du sowas im beschwipsten Zustand wäre dies für mich kein unverzeihlicher Fehler , würde Dir aber sagen das es nervt und Du eventuell nur soviel trinken solltest, dass Du noch weiß was Du tust :) .... wenn es so gewesen sein könnte. Schlimmer fände ich , wenn Du nüchtern bist , Dir nie selbst ein Getränk kaufst und Dich durchschmarotzt , aber da würde es eventuell auch mal ein Mittel geben um Dir das abzugewöhnen Chilly oder so ;))) aber nix Verbotenes nur etwas , was geschmacklich nicht so gut bei Dir ankommen würde :)))

TilGamer93 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 20:36
@Bertha2701

Ja ich war nüchtern. Also es kam schon wie schmarotzen rüber, aber das war wirklich keine Absicht

Bertha2701  07.04.2022, 20:41
@TilGamer93

Wenn Du das mit dem wieder in Ordnung bringen willst, soweit noch Chance, dann lass das " war keine Absicht" . Hingehen, entschuldigen , sagen es war ein scheiß Verhalten und auf ein Bierchen oder was auch immer einladen , aber auch wirklich auf Deine Rechnung .

Nach deinem Beispiel bei Bertha2701 und deiner eigenen Einschätzung der Situation, ist es dann nachvollziehbar, wenn die Person(en) nichtum Verzeihung gebeten werden.

Also ja, um deine Frage direkt zu beantworten.