Is das Diebstahl?

2 Antworten

Die Bestellungen müssen nicht unbedingt den gleichen Wert haben. Diese quasi zu beanspruchen würde heißen, sich die Ware unrechtmäßig zu verschaffen, es sei denn man geht selbst einen neuen Kaufvertrag mit dem Verkäufer ein. Hier verstehe ich es so, dass man sich als der rechtmäßige Empfänger ausgibt. Es kann deinem Nachbarn ein Schaden entstehen, wenn er seine Ware nicht bekommt, nachdem du jene eine Lieferung abfängst, die eigentlich für ihn bestimmt war.

Somit würdest du deinem Nachbarn gegenüber die Ware unterschlagen, ob du sie dem Zulieferer bezahlst, ist dafür nicht relevant. Du kannst dich je nach den konkreten Umständen schadensersatzanspflichtig machen. Ein Diebstahl ist das per se jedoch nicht.

Keine Rechtsberatung, das ist nur meine persönliche Einschätzung.

Nein, ist nicht strafbar.