Inhaber der emailadresse ausfindig machen?

2 Antworten

Von Experte TheFamousSpy bestätigt

Wie in einem Streitgespräch unter vier Augen. Niemand erfährt von der verunglimpfung wenn du es niemanden erzählst. Sei für einen Moment eingeschnappt und gut ist.

Eine Beleidigung ist ein Antragsdelikt, du und falls du minderjährig bist, müssten deine Eltern Strafantrag stellen. Erfahrungsgemäß würde die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, da kein öffentliches Interesse besteht.

Befolge also den Rat von

Otilie1