Im Impressum Postfach angeben reicht das aus?

2 Antworten

Eine Postfachadresse reicht nicht aus.

Ich möchte nicht, dass fremde Leute meine Adresse haben.

Immerhin gibst Du Deine Adresse freiwillig vielen fremden Leuten, wenn Du z. B. etwas liefern lässt.

Aber es gibt Dienstleister, die Du im Impressum angeben kannst. Die erledigen dann die Post für Dich. Natürlich ist das nicht kostenfrei.

ich denke dass im Impressum "ladbare Anschrift" stehen muss sprich falls es durch was auch immer zu Gericht geht wollen die deine tatsächliche Anschrift haben

newcomer  09.08.2021, 18:51

https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Publikationen/Recht-Steuern/Anbieterinformationspflicht-im-Internet_117.pdf

 (Niederlassungs-)Anschrift, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG Anzugeben ist die vollständige Postanschrift (d.h. Straßenanschrift) des Geschäftssitzes oder der Niederlassung, da die Zustellung von Schriftstücken und insbesondere gerichtlicher Korrespondenz möglich sein muss („ladungsfähige Anschrift“)

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