IHK Prüfung wiederholen, wie lange möglich (verfällt es)?

2 Antworten

Hallo marlboroman5,

hier hilft Dir eventuell das Berufsbildungsgesetz §37 Abs. 1 Satz 2 weiter:

Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.

Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich aufeinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar (§ 37 Abs. 1 Satz 3 Berufsbildungsgesetz). Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz).

Ergo, du hast keine 20 Jahre Zeit, sondern eher nur 1 Jahr (auf Antrag). Ich drücke Dir die Daumen.

marlboroman5 
Fragesteller
 02.02.2015, 17:42

Danke aber dass kann nicht stimmen, ich kenne jemand der nach 3 Jahren (nachdem er durchgefallen ist) seine Prüfung gemacht hat.

Ausserdem steht da ja "so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung", also sie dürfen 1 Jahr in der Firma bleiben wenn sie wollen, aber hat ja nichts mit der Prüfung zu tun. trotzdem thx :]

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Naja, Prüfungen finden jedes halbe Jahr statt. Einmal im Mai/Juni und einmal gegen Ende des Jahres November/Dezember. Wenn du die Prüfungen im Mai/Juni nicht schaffst, bist du halt im November/Dezember dabei und solltest du diese ebenfalls nicht schaffen, wieder im Mai/Juni.

marlboroman5 
Fragesteller
 31.01.2015, 13:49

danke aber die Frage war wie lange man sich noch anmelden kann/ob es irgendwann verfällt

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