IHK-mündliche Prüfung, Wahlqualifikation "Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement, geprüft in "Marketing", erlaubt?

1 Antwort

Einen formalen Einspruch könntest du wohl nur vorlegen, wenn die geprüften Inhalte in deiner Wahlqualifikation nicht mit den Aufgaben übereinstimmen. Hierzu müsstest du in die detaillierten Lehrpläne für den Ausbildungsberuf reinschauen.

Insofern du mit der Note zufrieden bist und keine Wiederholung anstrebst könnte dir das dann auch egal sein.