Ih brauche unbedingt Hilfe in BWL Thema Zahlungsverzug?

2 Antworten

Bei Geldleistungen gilt es einen Blick in den §286 BGB zu werfen, der sich mit dem Schuldnerverzug befasst. Darin heißt es:

"Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug."

Bedeutet, dass eine Mahnung durch den Gläubiger den Schuldner in Verzug setzten kann (Es gilt der Zeitpunkt des Zugangs). Einer Mahnung bedarf es aber bspw. nicht, wenn nach Abs. 2 Ziffer 1 ein Zeitpunkt bestimmt wurde. Da dies in dem hier genannten Falle nicht der Fall ist und ich nicht davon ausgehe, dass in akademischen Schulbeispielen weitere Sonderregelungen greifen, wäre im folgenden der Abs. 3 eben jenes Paragraphen interessant. Dort heißt es:

"Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet."

Dies gilt grundsätzlich zwischen Unternehmen.

Ist der Schuldner eine Privatperson (bspw. Verbrauchsgüterkauf) muss auf der Rechnung explizit auf das Zahlungsziel 30 Tage hingewiesen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, kommt sie nur durch Mahnung in Verzug.

Lese dir also auf jeden Fall den § 286 BGB durch.

Disclaimer: Die oben aufgeführten Sachverhalte ersetzen keine juristische Beratung, wurden nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben und sind nicht Gegenstand einer Rechtsberatung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

nieles01 
Fragesteller
 28.06.2021, 21:36

Also ist das ein ja? Sowie ich das gerade gelesen habe.

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sammy101112  28.06.2021, 21:38
@nieles01

Wenn es sich nicht um ein Geschäft zwischen Unternehmen handelt, dann ja, bei einem Verbrauchsgüterkauf nur, wenn das Zahlungsziel von 30 Tagen auf der Rechnung angegeben wurde.

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Wenn es sich nicht um ein Geschäft zwischen Unternehmen handelt, dann ja, bei einem Verbrauchsgüterkauf nur, wenn das Zahlungsziel von 30 Tagen auf der Rechnung angegeben wurde.