ich verstehe die definition von „Rechtsgebundenheit“ nicht..?

2 Antworten

Also ich kann dir das auch nicht sicher beantworten. Wenn ein Begriff bei Google nicht mit Definition auftaucht (z.B. auch nicht in Wörterbüchern, Dictionaries etc.), dann müsste man ihn sich mit den üblichen sprachlichen Regeln zurechtlegen können. Unter Zweckgebundenheit kannst du dir etwas vorstellen, Mittel, die ausgezahlt werden, müssen z.B. für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Rechtsgebundenheit bedeutet dann, dass alles, was damit zu tun hat, mit dem Recht in Einklang stehen muss. Statt Zweckgebundenheit kann man auch Zweckbindung sagen, statt Rechtsgebundenheit auch Rechtsbindung. ('Die Wortendung (oder das Suffix) -heit hat sich in Verbindung mit Adjektivstämmen in althochdeutscher Zeit zur beliebtesten Möglichkeit entwickelt, sogenannte Abstrakta zu bilden.' https://de.wikipedia.org/wiki/-heit).

Das Zitat von deiner Lehrerin halte ich für unvollständig, ich denke, es muss gelautet haben: 'alle Entscheidungen müssen von unabhängigen Gerichten geprüft werde KÖNNEN'. Warum das Wort Rechtsgebundenheit nirgends so richtig auftaucht, hat wahrscheinlich etwas damit zu tun, dass die Endsilbe '-heit' im Deutschen sehr alt ist und bei vielen Worten abgeschliffen wurde. In juristischen Texten, die eine lange Tradition haben, kann sich dann so ein Begriff halten.

Ich vermute, dass die Rechtsgebundenheit praktisch synonym ist mit der Rechtsstaatlichkeit oder mit Rechtsbindung.

Wenn du die beiden Artikel der Bundeszentrale für Politische Bildung überfliegst oder durchliest, wirst du ein etwas breiteres Verständnis dafür bekommen, was das Besondere an der Rechtsgebundenheit oder Rechtsstaatlichkeit ist.

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16548/rechtsstaat

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202098/rechtsstaat-rechtspolitik?p=all

Das Wort "Rechtsgebundenheit" entsteht aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Sowohl Verwaltung als auch Rechtsprechung sind an das Recht gebunden. Dabei gibt es aber Unterschiede bei der Rechtsgebundenheit / Rechtsunterworfenheit:

Für die Verwaltung ( für Behörden ) ist das Recht Verhaltensmaßstab--für den Richter (mit Ausnahme des Prozessrechts, soweit es an ihn adressiert ist) ist das Recht Beurteilungsmaßstab. Seine richterliche Unabhängigkeit bei der Urteilsfindung kann zu einer anderen Bewertung / Gewichtung der Argumente führen und daher zu einer anderen Auslegung der Rechtsnorm im Einzelfall, den es in der Form eines Verwaltungsaktes zu überprüfen gilt.

Wenn deine Lehrerin sagt: "alle Entscheidungen müssen von unabhängigen Gerichten geprüft werden", dann bedeutet das: Entscheidungen der Behörde werden nicht von einer weiteren Behörde überprüft, sondern von unabhängigen Verwaltungsgerichten.

Konkreter Fall: Du wirst nicht versetzt und fühlst dich ungerecht behandelt. Eine Versetzung ist ein Verwaltungsakt der Schule: https://www.tresselt.de/widerspruch/ Die Überprüfung dieses Verwaltungsaktes geschieht nicht durch die obere Schulbehörde beim Regierungspräsidenten sondern durch ein unabhängiges Verwaltungsgericht.

Art. 97 Abs. 1 GG: „Die Richter sind unabhängig und nur den Gesetzen unterworfen" Dagegen herrscht in der Verwaltung das Prinzip der Weisungsgebundenheit. Der Vorteil für den Betroffenen ist also: Du hast die Chance, einer unabhängigen Überprüfung.