Ich kenne ihn nicht?

1 Antwort

Es kommt darauf an.

Solange nur die Polizei fragt, ob du die Person kennst, grundsätzlich nicht.

Kommt es aber zu einem Strafverfahren/Owi-Verfahren, dürftest du vor Gericht als Zeuge allerdings nicht die Unwahrheit sprechen. Auf Unsicherheiten sollte man hinweisen.

Du dürftest nicht eine falsche Identität angeben, also sagen, dass ist der X, obwohl du weisst, dass es Y ist.

Wenn eine Straftat verwirklicht wurde, kannst du dich der Strafvereitelung schuldig machen.

Das sind so die Basics. Hängt alles stark vom Einzelfall ab.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung