Ich bin 16 und wollte fragen ob man nach der Selbstbefridiegung ghusul nehmen muss oder nur in der Ehe?

3 Antworten

Nach dem Samenerguss ist der Gusl fällig. Jedoch gilt die Masturbation als haram:

Die große Mehrheit der islamischen Rechtsgelehrten sagt, dass Selbstbefriedigung haram ist. Nur wenn Selbstbefriedigung dazu dient, größeren Schaden wie Unzucht, homosexuelle Handlungen oder Vergewaltigungen abzuwenden, wird sie von ihnen gebilligt. Manche Gelehrte sagen: Wenn man Selbstbefriedigung nicht der Lustempfindung, sondern der Linderung der sexuellen Energie wegen betreibt, dann besteht die Hoffnung, dass man dadurch nicht zum Sünder wird.

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 65.

Selbstbefriedigung ist verboten und Ghusl ist erforderlich, ja

7veren⁷

Das hat mit der Ehe nichts zu tun. Nach jedem Samerguss muss man Ghusl nehmen. Ist es nicht dazu gekommen, muss man Wudhu nehmen, da man sich absichtlich berührt hat am Geschlechtsteil.

SB ist im Übrigen haram und diese Sünde wiegt im Ramadan noch schwerer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid