Hinweispflicht der Handwerker?
5 Kunststoff-Fenstertüren mit Isolierverglasung schließen nicht dicht (es kommt kalte Luft zwischen Türrahmen und Glastür durch). Der Auftrag an die Handwerker lautet entsprechend: Die Türen sollen neu eingestellt werden.
Die Glaser-Handwerker schrauben kurz an den Stellschrauben herum und gehen dann (bei allen 5 Türen!) dazu über, die seitlichen Scheibenverkleidungen zu entfernen und die Scheiben mit Hammer, Brettchen und Keilen zu bearbeiten (neu zu verklotzen, heißt das, wie ich am Ende der Arbeiten erfahre). Meine zwischenzeitliche Frage, wozu das Gehämmere gut sein soll, wird knapp beantwortet, dass nur so die Fenster richtig dicht gemacht werden können. Ich habe Angst, dass die Scheiben durch das Gehämmere kaputt gehen, tröste mich aber damit, dass die Handwerker wohl kein Risiko eingehen werden, für das sie ja verantwortlich wären. Am Ende (nach eineinhalb Stunden) lese ich auf dem Arbeitsbericht: "Bei neu verklotzten Iso-Scheiben kann es zum Riss im Glas kommen" und erfahre mündlich, dass die Firma für solche nachträglichen Glasbrüche keine Gewähr übernimmt.
[Nachträglich habe ich mich im Internet etwas kundig gemacht:
Neu-Verklotzen heißt in etwa:
die Position der Scheibe im Rahmen zu verändern und diese durch eingeschlagene Klötze unten und an den beiden Seiten so zu befestigen, dass sie ihre Position behalten, sich aber noch ausreichend ausdehnen kann.]
Wenn mir sowohl das Verklotzungsverfahren wie auch das damit verbundene Bruch-Risiko und die Tatsache, dass die Firma keinerlei Haftung übernimmt, zuvor bekannt gewesen wäre, hätte ich dem nie zugestimmt und mich nach alternativen Reparaturmöglichkeiten und ggfs. einer anderen Handwerkerfirma umgesehen.
Die Chefin der Handwerker, mit der ich über das Problem am Telefon sprach, wollte mich damit beschwichtigen, dass die ca. 25 Jahre alten Scheiben sowieso aufgrund ihres Alters ersetzt werden sollten. "Sie fahren ja sicher auch nicht mit einem 25 Jahre alten Auto durch die Gegend...."
Wären in diesem Fall nicht die Firma bzw. die Handwerker verpflichtet gewesen, mich als Auftraggeber bereits im Vorfeld über das Verfahren selbst, das damit verbundene nachträgliche Bruchrisiko und den Haftungsausschluss aufzuklären, damit ich hätte entscheiden können?
So ein Scheibenbruch ist nicht nur eine kostspielige Angelegenheit, sondern auch evtl. mit erheblicher Unfallgefahr verbunden.
Was kann ich tun? Die Fensterbau-Firma zeigt sich uneinsichtig.
2 Antworten
Ich würde nicht zahlen. Nicht so sehr wegen dem "Verklotzen kann brechen", sondern wegen etwas ganz anderem.
Wenn die Fenster(türen) nicht dicht geschlossen haben und du den Auftrag gibst, dass zu beseitigen, was bitte haben die Glasscheiben selber damit zu tun? Und was sollte das verklotzen beseitigen?
Wenn die nicht dicht waren, dann meiner Meinung nach entweder, weil die Dichtungen kaputt waren, oder weil die nicht sauber geschlossen haben (sprich mechanisch falsch eingestellt). Das neu verklotzen sollte an beiden absolut nichts ändern.
Wurdest du gefragt, ob sie das machen sollen? und wenn ja, mit welcher Begründung?
Ich würde folgendes machen.
- Schriftlich nachfragen, warum wurden die fenster verklotzt. Ohne das du selber es ansprichst müssten sie dir ja darlegen, in wie weit das gegen die ziehenden Fenster geholfen haben soll.
- Wenn das nicht dargelegt werden kann, und du beauftragt hast weil dir gesagt wurde das hilft: nachfragen, in wie weit das verklotzen gegen das ziehen helfen soll. Ansonsten, wenn du das nicht explizit beauftrag hast, dann würde ich das auch so schreiben und die zahlung ablehnen.
- würde ich darauf hinweisen (wie bereits geschehen), dass du nicht vorher auf eventuelle Schäden durch das verklotzen hingewiesen wurdest, und auch nicht darauf, dass der Handwerker dann keine Haftung übernimmt (wobei ich mir da nicht sicher wäre ob er das überhaupt darf. Ich denke er müsste im zweifel mindestens nachweisen, dass der Schaden nicht durch seine Arbeiten bzw. fehler dabei entstanden ist.). Im zweifel würde ich daher a) eine schriftliche bestätigung erwarten, dass auch für solche Fehler daher eine Garantie übernommen wird innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Mir kommt das ganze sehr komisch vor.
Es ist doch kein Schaden entstanden, also was willst du denn nun
Dass z.B. die Firma sich zumindes an Kosten beteiligt, wenn innerhalb der nächsten 2 Jahre ein Glasbruch entsteht. Spannungen im Glas entstehen meistens bei stärkeren Temperaturschwankungen (Frühling, Herbst).