Hilfe beim Referat?

1 Antwort

Das kommt darauf an, wo sie sich bewegen. Wenn sie sich in der Schwulenszene bewegen oder generell in Gruppen, die sehr locker mit GV umgehen, da wäre eine Offenbarung ihres Krankheitszustandes zwingend erforderlich.Dasselbe gilt für Menschen die im medizinischen oder Pflegebereich tätig sind. Für andere Berufsgruppen halte ich das nicht für erforderlich. Natürlich ist - unabhängig davon - jede infizierte Person zur Eigenverantwortung verpflichtet und zu entsprechender Zurückhaltung bei sexuellen Kontakten.