Hersteller zögert Reperatur raus damit Garantie verfällt was nun?

3 Antworten

Wie andere schon geschrieben haben wenn ein Mangel innerhalb der Gewährleistung angezeigt wurde dann kann für diesen angezeigten Mangel die Gewährleistung bis zur Behebung (oder anderer Einigung) nicht ablaufen.

Hierfür ist es aber wichtig, das du eine sauber Dokumentation hast wann der Mangel den Verkäufer angezeigt wurde. Hierfür sollte also ein schriftlicher Weg (Einschreiben, E-Mail, Fax mit qualifiziertem Sendebericht) gewählt worden sein. Fernmündlich fällt die Beweisführung meist sehr schwehr.

Der Verkäufer hat das Recht der Nachbesserung allerdings nicht beliebig oft und auch nicht beliebig lange. Leider ist in deisem Punkt die Gesetzeslage sehr schwammig und es gibt da keine genauen Angaben woe häufig das Recht der Nachbesserung genutzt werden darf bzw. muss und wie lange dies dauern darf.

Man geht aber üblicherweise davon aus wenn ein gemeldeter Mangel nach 2 Nachbesserungsversuchen immer noch besethet, dann hat der Kunde die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten.

Bei der Dauer kommt es darauf an. Sind nun Spezialteile kaputt (ich gehe davon aus das dies bei dir nicht der Fall ist) die speziell für deinen Rechner angefertigt werden mussten (könnte z.B. bei einer spezeill hergestellten Wasserkühlung der Fall sein wenn da z.B. Logos mit eingebracht wurden der Fall sein), dann darf die Reparatur auch länger dauern bis zu 6 Monate wären da nicht unüblich.

Sind aber ganz normale Komponenten kaputt die es so regulär als Massenware im Handel gab, dann geht man davon aus, das die Reparatur ca 3 bis maximal 4 Wochen dauern darf (zzgl. Versandzeiten). Sollte die Nachbesserung nicht innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen werden setzt man einmalig eine Nachfrist üblicherweise zwei Wochen. Sollte dann eine Nachbesserung dann immernoch nicht erfolgt sein, dann hat man i.d.R. das Recht vom Kauf zurückzutreten (Wandlung).

Allerdings besteht bei einer Wandlung nicht das Recht den kompletten Neukaufpreis erstattet zu bekommen, sondern es wird nur der Zeitwert (aktueller Neuwert abzüglich Nutzung) erstattet.

Ob der Verkäufer viel zu Tun hat ist nicht dein Problem, das ist das Problem des Verkäufers. Wenn du selbst nicht weiterkommst rate ich dir den Verbraucherschutz oder einen Anwalt einzuschalten.

Zur Einhaltung der Frist reicht, dass das Problem in der Gewährleistungszeit angezeigt wurde

Wenn das Problem gemeldet ist verfällt die Gewährleistung erstmal nicht. Setz dem Verkäufer eine Frist. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, tritt vom Kaufvertrag zurück.

Entsprechende Schreiben findest du als Vorlage im Internet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Besitze einen PC seit Ende der 90er.