Hausnummer?
was muss ich beachten wenn ich meinen Nebeneingang einen Buchstaben geben möchte.
2 Antworten
Das musst du bei der Stadt/Gemeinde beantragen.
um es offiziell zu machen muss das über die Stadt laufen
§ 126 BauGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Baugesetzbuch (BauGB)§ 126 Pflichten des Eigentümers(3) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.