Hausdurchsuchung wegen whatsappsticker?

1 Antwort

Eine Durchsuchung auf Grund von "Whatsapp-Stickern" wird in der Regel bei Inhalten mit KiPo (Kinderpornographie, 184b StGB) oder Volksverhetzung (130 StGB) bzw. Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole (86a StGB) angeordnet.

Das Handy wird jetzt dementsprechend ausgewertet. Wird entsprechender Inhalt gefunden, wird vermutlich eine Anklage erhoben. Bei Jugendlichen sollte das auf Sozialstunden rauslaufen, bei Erwachsenen vermutlich auf einen Strafbefehl - je nachdem ob Ersttäter, Menge und Art des inkriminierten Inhaltes etc.

Das Handy wird als Tatmittel nach §74 StGB eingezogen, das heißt, dass der Eigentümer das Handy nicht mehr zurück erhält.

Vermutlich werden Folgemaßnahmen gegen weitere Empfänger der Sticker eingeleitet, da nicht davon auszugehen ist, dass der Sticker nur auf einem Handy zu finden ist.

ich meine es ist nur ein whatsappsticker.

Den Einwand versteh ich nicht? Es geht um den Inhalt. In welcher Form er gesendet wird, ist ja irrelevant. Sonst könnte ich eine Bombenbauanleitung, Kinderpornographie, etc. alles über einen Sticker teilen, weil es dann nicht strafbar wäre?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter