Hat man die gleichen chancen eingebürgert zu werden auch wenn man vom derzeit von Jobcenter Geld bezieht?

ZuumZuum  26.04.2024, 06:48

Was heißt "lebe seit meiner Kindheit" in Deutschland? Bist Du hier geboren? Wo sind deine Eltern? Wie ist der Aufenthaltsstatus der Eltern?

DerCoole46629 
Fragesteller
 26.04.2024, 06:54

Bin zwar in England geboren aber lebe seit dem ich 2 oder 3 bin in Deutschland, deshalb habe ich nichts von England nur halt das mein Geburtsort da ist.

ZuumZuum  26.04.2024, 07:10

Zum Verbelib deiner Eltern hast Du nichts geschrieben, das ist nämlich wichtig.

DerCoole46629 
Fragesteller
 26.04.2024, 07:12

Meine Eltern sind tatsächlich seit meiner Kindheit getrennt bin ohne Vater aufgewachsen. Meine Mutter hat ganz normal den Aufenthaltstitel genau wie ich auch.

ZuumZuum  26.04.2024, 07:23

So, deine Mutter lebt also auch in Deutschland, das wollte ich wissen. Normaler Aufenthaltstitel heißt "unbefristet"? Seit mindestens 8 Jahren?

DerCoole46629 
Fragesteller
 26.04.2024, 07:32

Ne ist glaube ich befristet aber waren bis jetzt Legal in Deutschland. Den Antrag zur Niederlassung hab ich nie gestellt weil ich mich bis jetzt nie damit beschäftigt habe leider.

3 Antworten

Eine Voraussetzung ist halt, dass du deine. Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst.

Diese ist aktuell nicht erfüllt.

Ganz genau kenne ich mich nicht aus.

Aber ich habe was im Kopf von nee Klausel "in der Lage, für sich selbst zu sorgen".

Also wird das vermutlich mit Jobcenter nichts.

Nein, die Chancen sind weder gleich, noch sind sie überhaupt vorhanden auf eine Anspruchs-Einbürgerung

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).

Einzelheiten hierzu finden Sie in der Broschüre der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: "Wege zur Einbürgerung".

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html

Das sind die Regeln zur Zeit. Das Gesetz wird gerade geändert und die Fristen sind dann andere, aber die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts bleibt als Voraussetzung bestehen. Da du volljährig bist, musst du dich darauf einstellen, dass die Einbürgerung so nicht vollzogen wird, wenn du Transferleistungen beziehst.