Hartz 4 und Hospiz

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In einem Hospiz wird mutmaßlich der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II greifen; heißt, deine Mutter hat danch wahrscheinlich keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), sondern dann nach dem SGB XII.
Wie sich die im einzelnen gestalten, vermag ich nicht zu sagen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf