Handy zurückgeben innerhalb 14.Tagen?
Hallo an alle
habe mir bei O2 das Samsung Galaxy S2 bestellt und es am 27.12.2011 erhalten jedoch habe ich festgestellt das das Samsung nichts für mich ist.Habe mit dem Samsung vielleicht 15.Minuten Telefoniert und dann wieder eingepackt kein KRATZER oder sonst irgendwelche Gebrauchsspuren.Ich wollte es jetzt wieder zurückschicken kann ich doch ohne Probleme oder?wie schon beschrieben Telefon wie NEU das Zubehör ist noch Original verpackt.Habe es per Internet bestellt
MfG
5 Antworten
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung (z.B. Ihren Mobilfunk- bzw. DSL-Auftrag oder Ihre Hardware Bestellung) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – soweit Ihre Vertragserklärung auch die Überlassung einer Sache (z.B. Hardware) umfasst und Ihnen diese vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB und – soweit Ihre Vertragserklärung auch die Lieferung von Waren umfasst – auch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-Ring 23-25 80992 München
Rücksendungen richten Sie bitte an: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG c/o arvato services Kennwort: „EKL-Retourenabteilung“ Seligenstädter Straße 100 63791 Karlstein
Für die Rücksendung von Hardware können Sie den Retourenschein/ Rücksendeaufkleber nutzen.
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei Verträgen über Dienstleistungen kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei Lieferung von Waren müssen Sie uns Wertersatz für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Besonderer Hinweis: Bei Verträgen über Dienstleistungen gilt: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung.
Hast Du es unaufgefordert zurückgeschickt? Dann hast DU keine Chance.
Das musst Du VOR dem Absenden mit dem Anbieter entsprechend klären. Aber rechtlich würde es durchaus möglich sein. Bei Bestellungen im Netzt hast DU ein generelles Rückgabe recht, aber das muss auch dem Anbieter klar sein.
Und wenn DU mit DEM Handy schlechthin nicht klarkommst, kann ich nur sagen: "Das arme Handy, einen solchen DAU zu bekommen."
sende es zu mir !
du hast 14 tage rückgaberecht!!
Wenn das so in dem Vertrag festgelegt ist , natürlich.
Du hast aber einen Kaufvertrag. Und der hat das Rückgaberecht. Also doch VERTRAG. Das ist unabhängig, ob DU einen Handyvertrag zugebucht hast, oder nicht. Aber der Verkäufer muss vor dem Absenden drüber informiert werden.
Wenn es jetzt verschwinden sollte, hast Du weder Geld noch Handy.
1.(crazycat) wenn du keine Ahnung hast dann lass es bitte sein und schreibe nicht irgend ein QUTSCH rein wer Lesen kann der klar im vorteil.Dinop du kannst das Handy ohne Probleme wieder an O2 zurückschicken es liegt im Packet immer ein RÜCKSENDESCHEIN bei von Hermes und das Packet ist versichert falls es weg kommt kriegst du deine volle Summe von 541€ wieder.Da du sowieso per Internet betsellt hast kannst du es innerhalb von 14.Tagen ohne Probleme zurückschicken (Wiederrufen) brauchst noch nicht ein Grund anzugeben.Praecrea hat das WIDERRUFSRECHT dazu gepostet.Hättest du es im Laden gekauft dann hättest du Probleme so hast du nochmal GLÜCK gehabt.Wenn du das Packet abgeschickt hast kannst du es nochmals per Email an O2 WIEDERRUFEN und sendest du denen die Sendungsverfolgungsnummer dazu dann bist zu 100% auf der sicheren Seite.
KEIN VERTRAG.PER Überweisung 541€ bezahlt nochmals KEIN VERTRAG