Handy in der Hand Blitzer?

2 Antworten

Es muss zur Überzeugung der Bußgeldstelle bzw. des Richters ein Handy gewesen sein. Woher diese sich die Überzeugung holen liegt in den Umständen des Einzelfalles.

Eine Ahnung reicht sicherlich nicht aus. Aber eine naheliegende Schlussfolgerung aufgrund belegbarer Tatsachen könnte evtl. reichen.
Wenn sie zwar kein Handy erkennen, aber aufgrund von Handhaltung, Blickrichtung und Lichtemission in Verbindung mit allgemeiner Lebenserfahrung und mangels anderslautender Behauptung deinerseits schlussfolgern, dass es nur ein Handy sein kann, dann könnte das trotzdem geahndet werden.