Handelt es sich um ein richterliches Verbot?
4 Antworten
Wenn es wirklich ein Privatweg ist, darf der Durchgang für Dritte verboten werden.
Es ist ein Gesetzesrecht (Eigentumsrecht)
Das Eigentumsrecht sieht vor, die Nutzung einer Privatstraße durch Dritte zu untersagen, davon gibt es jedoch Ausnahmen, zum Beispiel dann, wenn ein dringendes öffentliches Interesse vorliegt, welches schwerer wiegt, als die Interessen des Eigentümers.
EinTeilnehmer
24.09.2021, 18:47
@Baum06
Beispiel:
In Zeiten knappen Wohnraums werden häufig Wohnhäuser in zweiter Reihe gebaut. Diese Häuser haben vielfach keine eigene Zuwegung zur nächsten öffentlichen Straße, man spricht hier von Hinterliegergrundstücken. Da das Baurecht jedoch vorschreibt, dass jedes Grundstück Anschluss an eine öffentliche Straße aufweisen muss, wird bei einem derartigen Grundstück so lange keine Baugenehmigung erteilt werden können, bis diese Erschließung durchgeführt worden ist, und zwar auf Dauer.
Hierbei kommt es in der Regel auf eine gütliche Einigung beider Eigentümer an, wobei das vordere Grundstück damit „belastet“ wird, eine Nutzung durch das hintere Grundstück zuzulassen und einen entsprechenden Zugang zu schaffen. In diesem Zusammenhang spricht der Fachmann von einer Baulast. An sich eine freiwillige Angelegenheit, die aber unter Umständen auch zu einer Verpflichtung werden kann. Überwiegt ein dringliches öffentliches Interesse, kann die Baubehörde sogar die Abgabe dieser Erklärung verlangen und notfalls zwangsweise durchsetzen. Eine Baulast wird nicht im Grundbuch des Amtsgerichtes, sondern im Baulastenverzeichnis der Baubehörde verzeichnet.
EinTeilnehmer
24.09.2021, 18:49
@Baum06
--- und sorry wegen der abgelehnten Freundschaftsanfrage. Nimms nicht persönlich. Mache es generell nicht. Zuviel "socialengeneering" im Netz.
@EinTeilnehmer
Bedeutet es, dass ich dort den Weg abkürzen darf, um an der Bushaltestelle zu gelangen?
EinTeilnehmer
24.09.2021, 18:56
@Baum06
Genau das bedeutet es nicht, es sei denn, es ist dein Privatweg. Du bist in der Situation kein Grund für ein öffentliches Interesse.
Nein, das kann auch von dem Hauseigentümer sein.
Verboten ist nur was abgesperrt ist.
Schilder nutzen da garnichts.
Da hat der Hauseigentümer ein Schild aufgestellt, mehr nicht.
Wie ist es mit dringender öffentlichen Interesse gemeint?