Hallo

1 Antwort

Such dir dringend einen Fachanwalt für Sozialrecht oder Arbeitsrecht, am besten mit Erfahrung im Bereich VBG (Berufsgenossenschaft) und MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit).

Du kannst eine Akteneinsicht bei der VBG beantragen. Du hast ein Recht darauf.

+ Trag am besten noch alle medizinischen Unterlagen zusammen, also OP-Berichte, Gutachten, Schmerzdiagnosen, Arztberichte, etc.


Sinem957 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 19:54

Danke

Widerspruchzeit habe ich verpasst, vielleicht habe ich noch eine Chance für Neufeststellung. Ich hatte befristete Arbeitsvertrag, damit der nicht ausläuft bin ich zur Arbeit. Jobs beim Stehen kann ich nicht mehr ausüben, ich habe im Bus Möglichkeit zu sitzen aber wenn der Auftrag nicht verlängert wird, werde ich nicht mehr so schnell einen job bekommen.Und ich habe noch Vorerkrankung ,das macht alles noch schwieriger, ich bin mit allem überfordert.

Die VBG hat eigene Gutachter, die zugunsten der BG entscheiden, leider.

JanSrw3  27.07.2025, 20:00
@Sinem957
Widerspruchzeit habe ich verpasst, vielleicht habe ich noch eine Chance für Neufeststellung.

Ja, hast du. Auch wenn der Widerspruch gegen den ursprünglichen Bescheid durch ist, kannst du jederzeit einen Antrag auf Neufeststellung nach § 48 SGB X stellen – wenn sich dein Gesundheitszustand verschlechtert hat oder neue Erkenntnisse vorliegen (z. B. neue Diagnosen, ärztliche Berichte, Schmerzchronifizierung etc.). Das scheint bei dir absolut der Fall zu sein.

Ich hatte befristete Arbeitsvertrag, damit der nicht ausläuft bin ich zur Arbeit. 

Uff das ist bitter aber aufjedenfall verständlich. Genau dieses „Trotzdem-Zur-Arbeit-Gehen“ wird leider oft gegen einen verwendet nach dem Motto: „Wenn sie noch arbeiten kann, ist’s nicht so schlimm.“ Lass dich davon nicht verunsichern. Es geht nicht darum, ob du irgendwie noch funktionierst, sondern wie stark du dauerhaft eingeschränkt bist – körperlich, seelisch, sozial. Und das ist bei dir offensichtlich massiv.

Jobs beim Stehen kann ich nicht mehr ausüben, ich habe im Bus Möglichkeit zu sitzen aber wenn der Auftrag nicht verlängert wird, werde ich nicht mehr so schnell einen job bekommen.

Das spricht ganz klar dafür, dass du auf dem Arbeitsmarkt massiv eingeschränkt bist. Genau das ist ein Kriterium für eine höhere MdE-Einstufung – und das solltest du mit ärztlichen Gutachten belegen. Wenn du nicht mehr belastbar bist, muss das in die Bewertung einfließen!

Und ich habe noch Vorerkrankung ,das macht alles noch schwieriger, ich bin mit allem überfordert.

Verständlich. Du kämpfst da an mehreren Fronten gleichzeitig. Gerade chronische Schmerzen und Fibromyalgie sind leider oft schwer durchsetzbar bei der BG, weil die oft nicht objektivierbar sind. Umso wichtiger ist ein guter Fachanwalt, der weiß, wie man mit diesen Themen juristisch argumentiert.

Die VBG hat eigene Gutachter, die zugunsten der BG entscheiden, leider.

Ja, das ist leider oft Realität. Die Gefälligkeitsgutachten sind ein großes Problem. Deshalb:

  • Fordere Akteneinsicht bei der VBG.
  • Hol dir – wenn möglich – ein eigenes, unabhängiges Gutachten.
  • Und mach den Antrag auf Neufeststellung.
Sinem957 
Beitragsersteller
 03.08.2025, 20:08
@JanSrw3

Vielen Dank.

Ich habe nichts verschuldet , muss aber leiden mit viel Therapien , Ärzten, Bürokratie , Anwälte, Gericht und viel kämpfen für mein Recht. Sehr traurig