Habe ich nach Missverständnis bei eBay Kleinanzeigen was zu befürchten?
Hallo,
ich habe ein Inserat über 2x Produkt A gefunden für 1400€ und den Käufer kontaktiert. Ich war das Gespräch über der festen Überzeugung, dass es sich hierbei um 1400€ Gesamtpreis handelt. Dem Käufer habe ich klar gemacht, dass ich zwei Produkte A möchte und mich darüber freue, dass der Verkäufer es verhältnismäßig günstig anbietet. Er hatte um ein Telefonat gebeten, in dem erwähnt wurde, dass ich 1400€ zzgl. Käuferschutzgebühren zu zahlen hätte.
Zwei Minuten im Anschluss darauf, habe ich in der Beschreibung den Zusatz "1400€ pro A" gelesen und war schockiert. Habe mich im Chat sofort gemeldet und gesagt "Das macht natürlich viel mehr Sinn. Ich dachte es handelt sich über einen Gesamtpreis, habe den Zusatz überlesen".
Jetzt beruft er sich darauf, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen sei und ich bin mir nicht sicher
A) wer im Recht ist
B) was ich zu befürchten habe.
Ich sehe es absolut nicht ein 1400€ für 2x A zu zahlen, wenn der Neupreis bei 700-900€ liegen sollte. Meine Adresse und meinen Namen habe ich leider schon mitgeteilt, also ist ein Gerichtsverfahren durchaus möglich. Finde es zwar affig wegen insgesamt 10 Minuten Kommunikation (darunter eine Minute per Telefonat) so einen Zirkus zu veranstalten, aber von dem, was ich im Netz finde, habe ich nun die A-Karte gezogen.
Das Produkt wurde nicht reserviert oder dergleichen. Ihm ist kein Schaden entstanden außer die eine Minute Telefonat und die 10 Minuten Kommunikation.
Was tun?
Edit: Es handelt sich beim Verkäufer um einen Privatverkäufer
Edit 2: Es scheint als seie der Verkäufer hier im Recht. Ich habe nochmal Glück gehabt und konnte ihn dazu umstimmen nicht drauf zu bestehen. Danke für die Antworten.
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Wichtig zu wissen ist, ob es ein privater oder geschäftlicher Händler ist.
Das macht einen großen Unterschied...
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Er ist ein Privatverkäufer.
3 Antworten
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Du kannst den Kaufvertrag u.U. wegen Irrtums anfechten (§ 119 (1) BGB).
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Bitte ihm nochmal höflich darum. Er wird es bestimmt bald an jemanden anderen verkaufen können. Es ist einfach nur ein Missverständnis.
Drücke dir die Daumen, dass es klappt!
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Was ist daran unverständlich? o_O
Verkaufe 2x Artikel "XY" á 1.400€ ? o_O
"á" heißt: Per Stück!
Wenn Du zugestimmt hast, dann ist der Verkäufer im Recht!
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Es ist unverständlich, weil das Inserat nach Titel und Preis lautet
2x Produkt A
1400€
Des Weiteren habe ich erklärt, dass ich zwei erwerben möchte und ein "1400€ zzgl. Gebühren" zurück kam. Nur eben über Telefon und nicht im Chat.
Ich habe in der Aufregung die Beschreibung falsch gelesen gehabt.
Das hat zu meiner Überraschung tatsächlich funktioniert. Danke :)
Hatte das Gefühl, dass jeder, der nach so kurzer Zeit sich auf den Kaufvertrag beruft, nicht mit sich reden lässt. Wohl nochmal Glück gehabt. Nächstes Mal gebe ich meine Adresse vorsichtiger raus und lese doppelt und dreifach.